Gerichts- und Schiedsgutachten

"Wissen und Erfahrung - das ist Kompetenz. Ich setze diese engagiert und umfassend nicht nur im Dienste der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern in meiner Haupttätigkeit ein, sondern auch als nebenamtlicher Sachverständiger. Unabhängigkeit ist bei letzterer Tätigkeit einer der Garanten dafür. Zuverlässigkeit und Ethik weitere. Wissen und Erfahrung die wichtigsten."
 

Die Immobilienbewertung
Die Entwicklung der gesetzlichen Regulative sowie der Immobilienmärkte stellt hohe Ansprüche an die Immobilienbewertung. Käufer, Verkäufer, Investoren, Erben und institutionelle Eigentümer wollen damit kompetent bedient werden. Im Zentrum steht dabei die Frage nach dem korrekten und fairen Wert am Markt. Die Rechtsprechung definiert diesen Wert im BGE 128 I 240 als "[...] Verkehrswert gilt der objektive Marktwert einer Liegenschaft, d.h. jener Wert, der bei einer Veräusserung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr mutmasslich zu erzielen ist".

Dass es dabei immer wieder zu Streitigkeiten kommt, liegt in der Natur der Sache: Zwar kann ein Gutachten bzw. eine Expertise als "wissenschaftlich begründete Auswertung, Verarbeitung und kritische Beurteilung" eines gegebenen Sachverhaltes durch einen hierzu bestellten Sachverständigen verstanden werden, der auf die ihm gestellten Sachfragen in der genannten Ausdrucksweise antwortet (vgl. Peter Gauch, Der Werkvertrag, 4. Aufl., Zürich 1996, N 331), doch bleibt die Immobilienbewertung eine Schätzung, deren Resultat immer einem Ermessensspielraum ausgesetzt ist.

Hinzu kommt die Erkenntnis, dass Wert und Preis nicht dasselbe sind, es den einen ohne den andern wohl aber nicht gibt. Oft bleibt da nur noch die Bestellung einer amtlichen Expertise oder eines Schiedsgutachtens, welches die Parteibehauptungen entsprechend be- oder entkräftigt.